Digitale Spuren im Netz: Warum sich jeder frühzeitig um sein Online-Erbe kümmern sollte
Hier ein Social-Media-Account, dort ein digitales Abo und natürlich mindestens ein Konto bei einem Internetbroker. Mal ehrlich, kriegen Sie auf die Schnelle zusammen, wo überall Ihre Daten im World Wide Web hinterlegt und gespeichert sind? Nein? Wie sollen es dann erst Ihr Partner, Ihre Familie oder Ihre Erben wissen?
Digitale Spuren im Netz bleiben auch nach dem Tod. Das Thema „Digitaler Nachlass“ gewinnt in unserer vernetzten Welt deshalb immer mehr an Bedeutung. Dazu gehören neben Eigentumsrechten an Hardware wie Computern, Smartphones und Tablets vor allem auch die Nutzungsrechte an Softwareprodukten, die Rechte an Webseiten, Domains oder Blogs, sämtliche gespeicherten Daten auf lokalen Datenträgern, im Internet und in Cloud-basierten Diensten, alle Nutzerkonten und Zugangsdaten.
Der US-Konzern Apple sorgte jüngst mit dem Angebot einer sogenannten digitalen Nachlassverwaltung für Schlagzeilen. Der Hintergrund: Nutzer von Apple-Geräten können künftig Nachlasskontakte bestimmen. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen, nachdem sie dem Tech-Konzern die Sterbeurkunde des Verstorbenen übermittelt haben, Zugriff auf die Daten im Onlinespeicher iCloud der verstorbenen Person.
Viele Daten sind unwiderruflich verloren
Keine Frage, der Vorstoß des Smartphone-Herstellers ist gut und trifft den Zeitgeist. Von solchen Initiativen, dass Männer und Frauen Personen bestimmen können, die im Todesfall des Account-Inhabers Zugriff auf dessen Daten in der Cloud erhalten sollen, kann es gerne mehr geben. Denn bislang sind häufig viele Daten – ob Fotos, E-Mails, Kurznachrichten oder Gesundheitsdaten – zumeist unwiderruflich verloren, weil sie mit Passwörtern oder anderen Authentifizierungen geschützt sind.
Allerdings reicht es nicht aus, auf weitere Angebote aus der Wirtschaft zu warten. Jeder einzelne von uns sollte vielmehr tätig werden. Der Durchschnittsbürger hinterlässt in der Regel unzählige Spuren auf zahlreichen digitalen Konten, Abos und Diensten, mit denen sich im Todesfalle die Erben herumschlagen müssen. Und es ist für die Hinterbliebenen nicht nur mühselig, Zugang zu allen Online-Konten zu erhalten. Vielmehr besteht auch das Risiko, dass Kosten für Abos, Apps oder andere Dienste einfach weiterlaufen – die Kosten tragen dann die Erben.
Viele Verbraucher wissen zumeist auch gar nicht, wo sie überall digitale Spuren hinterlassen haben und was genau dazu gehört. Die elektronischen Daten, die nach dem Tod des Benutzers weiter existieren, werden als “digitales Erbe” oder “digitaler Nachlass” bezeichnet. Die Rechte gehen an die Erben über.
Die wenigsten Verträge enden mit dem Tod
Häufig übersehen werden jedoch virtuelle Geldbörsen (Wallets), der YouTube-Account mit möglichen Werbeeinnahmen, online geschlossene Verträge, etwa mit Versandhändlern oder Auktionsplattformen sowie Zugriffsrechte auf ausschließlich online verwahrte Dokumente, wie Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder im Netz gespeicherte Gesundheitsdaten. Die wenigsten dieser Verträge enden mit dem Tod. Und in der Regel verbleiben alle übermittelten und gespeicherten Daten auch nach dem Ableben beim jeweiligen Anbieter.
Was also ist zu tun? Die Herausforderung anzunehmen und sich schon zu Lebzeiten um Regelungen für den eigenen digitalen Nachlass zu kümmern, ist der wichtigste Schritt. Jeder Erblasser sollte sich frühzeitig um die Regelung des eigenen Nachlasses kümmern, und zwar sowohl des analogen wie auch des digitalen. So sollte schriftlich in einer Vollmacht festgelegt werden, was nach dem Tod mit den Online-Konten, Passwörtern und anderen digitalen Daten passieren soll. Sollen die Profile in sozialen Netzwerken gelöscht werden? Wer erhält den Zugang zum E-Mail-Postfach? Wer sein digitales Erbe schon zu Lebzeiten ordentlich regelt, macht seinen Hinterbliebenen vieles leichter.
Grundsätzlich macht es Sinn, eine Vertrauensperson als digitalen Nachlassverwalter zu benennen, der sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Wichtig ist es außerdem, eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten zu erstellen. Und sofern es einen unternehmerischen Hintergrund gibt, sollte unbedingt zwischen Regelungen für den privaten und den unternehmerischen Nachlass getrennt werden.
Weil das Thema durchaus anspruchsvoll ist, ist es ratsam sich professionelle Unterstützung zu holen. Etwa von unabhängigen Finanzplanern, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®) oder CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®). Die Professionals garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität, verstehen sich als Koordinatoren des Beratungsprozesses und garantieren im Netzwerk mit anderen Fachberatern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) optimale und individuell zugeschnittene Lösungen.
Quelle: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.